Im neuen Krefelder Amtsblatt gibt es eine Info an alle zum Vorgehen mit dem Herbstlaub.
ZitatAlles anzeigenWAS TUN MIT DEM HERBSTLAUB?
WER MUSS WANN UND WO FEGEN?
Derzeit tauchen bei den Bürgern unweigerlich Fragen nach den Pflichten der Anlieger hinsichtlich der Straßenreinigung auf. Denn es ist Herbst und die Blätter fallen reichlich von den Bäumen. Der Fachbereich Umwelt hat zu diesem Thema das Faltblatt „Informationen zur Straßenreinigung“ herausgegeben, das in den Bürgerservice-Büros, im Rathaus und im Stadthaus erhältlich ist. Im Internet kann man es herunterladen unter http://www.krefeld.de/umwelt.
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Alle Straßen in Krefeld sind sogenannten Reinigungsklassen zugeordnet. Diese können die Krefelder ihrem jährlichen Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben entnehmen, beim Fachbereich Umwelt erfragen oder noch schneller kann die Straße und die Reinigungsklasse im Internet unter http://www.krefeld.de/umwelt im Infoblatt „Satzung über die Straßenreinigung“ nachgeschlagen werden.
*klick mich*Die Reinigungspflicht umfasst grundsätzlich die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten, zu den Gehwegen gehören alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.
Krefelder, die in Straßen der Reinigungsklassen I bis IV wohnen, sind von der Reinigungspflicht für Straße und Gehwege befreit, denn sie zahlen dafür. Die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
(GSAK) erledigt diese Arbeiten zwischen einmal pro Woche und täglich. In Straßen der Reinigungsklassen V, VI und VII allerdings sind Bürger gehalten, mindestens einmal pro Woche den Gehweg selbst von Laub zu befreien, in der Reinigungsklasse VIII müssen sie Straße und Gehweg reinigen.Für das Laub steht die braune Biotonne zur Verfügung, die Grundstückseigentümer in den Größen 120 Liter und 240 Liter bestellen können. Welche Größe den Bürgern für ihr Grundstück ohne zusätzliche Kosten zusteht, ist im Krefelder Entsorgungsmagazin nachzulesen oder bei der Abfallberatung des Fachbereiches Umwelt zu erfahren. Im Entsorgungsmagazin finden sich auch die SonderAbfuhrtermine in einzelnen Stadtteilen für Grünabfälle, die jeweils im Frühjahr und im Herbst, insbesondere zur Laubentsorgung, angeboten werden. Die Anlieferungen sind entgeltpflichtig und liegen bei einem Euro für 100 Liter oder 20 Kilogramm und zwei Euro für einem Kubikmeter oder 50 Kilogramm. Weitere entgeltpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten stehen am Wertstoffhof der GSAK, Bruchfeld 33, Telefon 02151-582180, und an der Annahmestelle für Gartenabfälle, Bataverstraße 21, Telefon 02151-572970, zur Verfügung.