Nur damit keiner nachschauen muss:
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Kehren wann?
Werktags bis 7.00 Feiertags bis 9:00 muss geräumt sein.Wie oft?
So oft wie es nötig ist, wie es die Sicherheit erfordert.§ 6 Schneeräumen
1.
Die Gehwege sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, daß die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Die Mindestbreite beträgt 0,70 Meter. In Straßen ohne angelegten Gehweg sind die entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbahn in der für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erforderliche Breite von mindestens 0,70 Meter zu räumen.2.
Der Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges anzuhäufen. Nur soweit der Platz dafür nicht ausreicht, ist das Anhäufen am Rande der Fahrbahn zulässig. Radwege, Straßenrinnen, Straßensinkkästen und Hydranten sind von Schneeanhäufungen freizuhalten. Für jedes bebaute Grundstück ist ein ausreichender Zugang zur Fahrbahn zu räumen.3.
Ist auf Grund der Schneemenge der Platz zur Ablagerung nicht ausreichend, so ist das anliegende Grundstück zur Lagerung von Schnee mit zu nutzen.4.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt sein. Wenn tagsüber bis 20.00 Uhr Schnee fällt, ist zu räumen, sobald und sooft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert.5.
Bei an Gehwegen angrenzenden Gebäuden sind Schneeüberhänge oder Eiszapfen an Dach- oder ähnlichen Überhängen ebenfalls rechtzeitig zu beseitigen.
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Die Stadt Krefeld hat auch ein paar Informationen bereitgelegt