In anderen Bereiche wird sich häufiger mal über eBay aufgeregt, warum dann nicht auch mal hier...
Heute morgen habe ich erst noch, nach Abrufen meiner Mails, gedacht, ich könnte dem Typen, der mir den Motor im Sommer nicht zukommen lassen wollte, mal ne nette eMail schreiben. Mit Hinweis auf ein Urteil, bzgl. des vorzeitigen Abbrechen einer Auktion. Beim Besuch der gleich folgenden Seiten, ist mir allerdings was aufgefallen, was mal wieder ziemlich bescheuert für das deutsche Recht aussieht. lest selbst:
-> Urteil vom 8. Nov. (das worauf ich angesprungen bin)
AG Menden: Vorzeitige Beendigung von eBay-Angebot wegen niedrigem Gebot unzulässig - Kanzlei Dr. Bahr
-> Urteil vom 9. Nov. (wofür ich dann nur noch ein Kopfschütteln übrig habe)
AG Hamm: Angebotsbeendigung auf eBay vor Ablauf von 12 Stunden Restlaufzeit folgenlos möglich - Kanzlei Dr. Bahr
ACHTUNG: Die Umstände sind sicher nicht gänzlich gleich, aber entweder darf man oder man darf nicht. Aber nicht so ein Wischi-Waschi...
Und warum darf ich überhaupt eine Auktion als Verkäufer abbrechen, wenn doch bereits Gebote erfolgt sind?
Genauso der Mindestpreis. Schwachsinn hoch 10. Damit ist da System mit den 1-Euro-Auktionen totaler Humbug...