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  1. Dorfplatz Gellep-Stratum
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eBay - Freud und Leid...

  • Mac
  • 9. November 2011 um 10:12

WICHTIGES AN DIESER STELLE

- TERMINE 2025 - werden wir HIER und auch per Hinweis/Link verteilen.

- Castell (Kastell) Gelduba - Die "Wegbeschreibung".

  • Mac
    "Chef" Dorfplatz GS
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    5.580
    • 9. November 2011 um 10:12
    • #1

    In anderen Bereiche wird sich häufiger mal über eBay aufgeregt, warum dann nicht auch mal hier... :D

    Heute morgen habe ich erst noch, nach Abrufen meiner Mails, gedacht, ich könnte dem Typen, der mir den Motor im Sommer nicht zukommen lassen wollte, mal ne nette eMail schreiben. Mit Hinweis auf ein Urteil, bzgl. des vorzeitigen Abbrechen einer Auktion. Beim Besuch der gleich folgenden Seiten, ist mir allerdings was aufgefallen, was mal wieder ziemlich bescheuert für das deutsche Recht aussieht. lest selbst: :motz:

    -> Urteil vom 8. Nov. (das worauf ich angesprungen bin)
    AG Menden: Vorzeitige Beendigung von eBay-Angebot wegen niedrigem Gebot unzulässig - Kanzlei Dr. Bahr

    -> Urteil vom 9. Nov. (wofür ich dann nur noch ein Kopfschütteln übrig habe)
    AG Hamm: Angebotsbeendigung auf eBay vor Ablauf von 12 Stunden Restlaufzeit folgenlos möglich - Kanzlei Dr. Bahr


    ACHTUNG: Die Umstände sind sicher nicht gänzlich gleich, aber entweder darf man oder man darf nicht. Aber nicht so ein Wischi-Waschi...:avatar70195:

    Und warum darf ich überhaupt eine Auktion als Verkäufer abbrechen, wenn doch bereits Gebote erfolgt sind?
    Genauso der Mindestpreis. Schwachsinn hoch 10. Damit ist da System mit den 1-Euro-Auktionen totaler Humbug... :avatar70195:

    <- - - - - Signatur von Mac - - - - ->

    ... mal sehen was ich hier reinschreibe ...

    :nummer1_1:

  • Isaac
    Gast
    • 10. November 2011 um 19:02
    • #2

    Meiner Meinung nach sollten Auktionen 12 oder 24 Stunden vor Ablauf oder bei schon bestehenden Geboten nicht mhr gelöscht werden können. Wenn den Leuten das zu billig weg geht, solln se doch den Startpreis gleich richtig einstellen. Aba da zahlt man ja wieder mehr Einstellungsgebühr.

    Ebenso find ich das bei Mobilen so bescheuert mit dem "Mindestgebot nicht erreicht". Dann solln se doch gleich den Preis rein setzen.. :papp:

    Hab auch schon ma Auktionen wieder raus genommen, nur hat da aba noch keiner geboten gehabt, daher net schlimm..

    Einmal editiert, zuletzt von Isaac (10. November 2011 um 19:03)

  • Mac
    "Chef" Dorfplatz GS
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    5.580
    • 11. November 2011 um 11:30
    • #3

    Ich würde noch nen Ticken weitergehen.
    Auktion einstellen, 3 Stunden Zeit diese wieder rauszunehmen, wenn man z.B. einen Schreibfehler entdeckt etc.. Danach geht nix mehr und man muss den Nachweis bringen, dass wirklich etwas unvorgergesehenes passiert ist, warum man den Artikel rausnehmen möchte.
    Löschen ausschließlich über eBay selbst, also nicht der Verkäufer !

    Wenn es Gebote gibt, nur noch dahingehend editieren können, dass z.B. ein Schreibfehler vorliegt und dem Bieter die Möglichkeit des Rückzugs des Gebots geben.

    "Mindestgebot nicht erreicht" sollte gänzlich abgeschafft werden, das hat bei einer Auktion NICHTS verloren. Wenn ich mit 1 Euro net zufrieden bin, stelle ich halt den Preis ein, den ich dringenst erzielen möchte.

    Vielleicht sollte man eBay das mal schreiben :D :D :D

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    ... mal sehen was ich hier reinschreibe ...

    :nummer1_1:

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