ZitatJeder Fünfte lebt in eigener Immobilie
Berlin. Hartz-IV-Empfänger leben häufig in selbst genutztem Wohneigentum. Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit sind es rund 20 Prozent. Von Eva Quadbeck
In der Gesamtbevölkerung lebt etwa jeder Zweite in den eigenen vier Wänden. Laut Gesetz dürfen Hartz-IV-Empfänger in einer eigenen Immobilie wohnen, wenn diese nicht zu groß ist. Während andere Vermögenswerte erst veräußert werden müssen, bevor ein Langzeitarbeitsloser Anspruch auf Hartz IV hat, bleibt der Immobilienbesitz unangetastet.
Quelle und weiterlesen: RP-Online.de