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WhatsApp

  • Wordplex
  • 11. Juli 2017 um 08:51

WICHTIGES AN DIESER STELLE

- TERMINE 2025 - werden wir HIER und auch per Hinweis/Link verteilen.

- Castell (Kastell) Gelduba - Die "Wegbeschreibung".

  • Wordplex
    Triarius(User)
    Beiträge
    82
    • 11. Juli 2017 um 08:51
    • #1

    Letzte Woche hat ein deutsches Gericht entschieden, dass sich jeder, der WhatsApp nutzt und in den ziemlich versteckten Einstellungen die Option "Zugriff auf Kontakte erlauben" nicht explizit deaktiviert hat, strafbar macht.

    Der Hintergrund: WhatsApp wurde vor einigen Jahren von Facebook gekauft. Damals erklärte FB, dass beide Produkte parallel weiterentwickelt würden und keinerlei Datenaustausch zwischen WA und FB stattfinden würde.

    Das hat FB längst vergessen. Inzwischen geht WA in den Standardeinstellungen hin und liest alle Kontakte aus dem Telefonbuch des Smartphones aus und schickt diese an FB - es sei denn, man hat dem aktiv widersprochen. Und damit werden auch eindeutige Daten wie Telefonnummer, Mailadressen und ggf. auch private Daten wie Geburtsdatum etc. an FB geschickt. Auch die Daten von Usern, die kein WA haben.

    Ergebnis: der "normale" WA-User gibt persönliche Daten von Leuten, die nichts mit WA am Hut haben, ungefragt weiter - und macht sich damit strafbar.

  • Mac
    "Chef" Dorfplatz GS
    Reaktionen
    30
    Beiträge
    5.580
    • 11. Juli 2017 um 17:45
    • #2

    Hier mal die Info und der Link vom Datenschutzbeauftragten :)

    Zitat

    Abmahngefahr: WhatsApp-Nutzer müssen Einwilligung der Kontakte einholen

    Wer die Weitergabe der Daten von seinen Kontaktpersonen an WhatsApp zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

    Eltern müssen die Smartphone-Nutzung eigener Kindern begleiten und beaufsichtigen

    Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat am 15.05.2017 entschieden, dass Eltern verpflichtet sind, die Smartphone-Nutzung durch ihre Kinder zu begleiten und zu beaufsichtigen. Nutzt das Kind WhatsApp, trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind im Hinblick auf die Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.

    weiterlesen & Quelle: Abmahngefahr: WhatsApp-Nutzer müssen Einwilligung der Kontakte einholen :read:

    <- - - - - Signatur von Mac - - - - ->

    ... mal sehen was ich hier reinschreibe ...

    :nummer1_1:

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