ZitatMitteilungen - Recht, Personal, Organisation
Das NRW-Ministerium des Innern hat den StGB NRW auf den landesweiten Probealarm am 7. März 2019 um 10 Uhr (siehe Warnerlass vom 16.05.2018 Ziffer 3.1.5) hingewiesen. Im Unterschied zum landesweiten Warntag wird hier ausschließlich das Warnmittel der Sirene erprobt.
Quelle & weiterlesen: kommunen.nrw vom 25.02.2019 --> NRW-weiter Probealarm am 7. März 2019