Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen unterstützt einen Musterprozess für faire Abwassergebühren. Bisher legen die meisten Kommunen ihren Berechnungen einen zu hohen Zinssatz zugrunde. Gegen diese Art der überhöhten Kostenkalkulation richtet sich der Prozess. Er fordert, dass sich die Kommunen an realitätsnahen Zinsen orientieren müssen. Der BdSt NRW ruft alle Gebührenzahler dazu auf, Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 einzulegen. So können Sie zum einen unsere Forderungen unterstützen und zum anderen selbst davon profitieren, wenn das Gerichtsverfahren einen positiven Ausgang nimmt.
Auch Krefeld ist dabei.
Ein Musterschreiben und ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW auf seinem Internetauftritt zum kostenlosen Download bereit:
https://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser
Gegen die Bescheide des Kommunalbetrieb Krefeld AöR kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch (s. Seite "Steuerzahler.de") erhoben werden.
Trotz eines eingelegten Widerspruchs müssen die Abwassergebühren zunächst in voller Hohe gezahlt werden.