ZitatThreema: Keine Vorratsdatenspeicherung bei dem Messenger in der Schweiz
Das schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass der Messenger Threema keine Nutzerdaten zur Identifikation speichern muss.
Quelle & weiterlesen: heise.de vom 18.05.2021 -> Threema: Keine Vorratsdatenspeicherung bei dem Messenger in der Schweiz