ZitatLandesregierung macht beim Erschließungsbeitrag Rolle rückwärts
Im März 2022 – kurz vor der Landtagswahl – kam Bewegung in ein bereits seit langem bestehendes Problem:
Es sollte zukünftig nicht mehr möglich sein, dass der Erschließungsbeitrag bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag abgerechnet werden kann.
Quelle & weiterlesen: steuerzahler.de vom 3.3.2023 -> Landesregierung macht beim Erschließungsbeitrag Rolle rückwärts