Auch zu diesem Thema gibt es inzwischen ein paar Antworten:
Zu "piepsender Radlader" (Firma Bender):
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06. Juni: Lärmbelästigung durch die Firma Bender !
Bezugnehmend zur Jahreshauptversammlung und die Anfrage eines Mitglieds, können wir heute folgende Information weitergeben:Kurzfristig konnte unser Vorsitzender Klaus Jagusch einen Termin mit der/m Fa. Bender / Techn. Betriebsleiter bekommen:
Maßnahmen die bereits getroffen wurden:
- Bewegungszeiten der Fahrzeuge eingegrenzt,
- Strecken im Betrieb optimiert,
- Reduzierungsmöglichkeiten der Lautstärke beim Rangieren mit der Berufsgenossenschaft in Klärung,
- Staubmessung in der Abluft, neue Meßstation,
- Anschaffung eines geräuscharmen "Kräckers" statt Zertümmerers.Maßnahmen die neu geplant wurden:
- Prüfung ob neue Rückfahrwarner mit steuerbaren Tönen / Lautstärke eingesetzt werden können,
- neue Salzbunker hinter der Betriebshalle, kürzere Anfahrtswege, Abschottung durch Halle.Unabänderlich:
- Betriebsgenehmigung 24 h,
- LKW-Laden kontinuierlich,
- Sicherheitsvorschriften: Warnung bei Rückwärtsfahrt durch Rückfahrwarner.Wir halten Sie zu diesem Thema weiterhin auf dem laufenden.
Zu "Arbeiten bei der Thyssen Stahl Service Center":
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06. Juni: Lärmbelästigung durch den Neubau Thyssen !
Ebenfalls gab es Anfragen aus der Bürgerschaft zu ständigem Lärm tagsüber, bis in den Abend rein. Hierzu wurde die Stadt Krefeld angeschrieben und von dort geprüft.Die Lärmbelästigung wird verursacht durch den Neubau des Thyssen Stahl Service Centers. Folgende Informationen haben dazu erhalten:
Bezugnehmend auf unser Schreiben wurde folgendes mitgeteilt:
- Die Verantwortlichen der Baufirmen wurden auf die rechtlichen Bestimmungen hingewiesen.
- Die eingesetzten Maschinen entsprechen dem Stand der Technik. Zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen sind nicht möglich,
- Nach dem Baulärmgesetz sind während der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr lärmintensive Arbeiten zulässig,
- Die Erdarbeiten sind in ca. 6 Wochen die Bohrarbeiten in 2 Monaten abgeschlossen. Die Bohrarbeiten werden nur noch in der Zeit von 7:00 bis 19:00 durchgeführt,
- Die Durchführung von Baumaßnahmen ist durch die Erteilung der Baugenehmigung und der Baubeginnanzeige der Behörde bekannt.Sollte es außerhalb der o.g. Zeiten zu Störungen durch Bauarbeiten auf der Baustelle kommen, möchten wir Sie bitten, uns umgehend zu benachrichtigen. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular .