Im Amtsblatt vom 15. Oktober 2009 hat die Stadt Krefeld folgendes veröffentlicht:
ZitatBEKANNTGABE NACH § 3 A UVPG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER UVPPFLICHT FÜR EIN VORHABEN DES HERRN THEO JOSEF PASCH, HEULESHEIMER STR. 3, 47809 KREFELD
-> weiterlesen (auf Seite 339) !!!
Da gibt es übrigens auch weitere Infos zum Hafengebiet usw. :ddaumen: