Im Amtsblatt vom 15. Oktober 2009 hat die Stadt Krefeld folgendes veröffentlicht:
BEKANNTGABE NACH § 3 A UVPG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER UVPPFLICHT FÜR EIN VORHABEN DES HERRN THEO JOSEF PASCH, HEULESHEIMER STR. 3, 47809 KREFELD
 -> weiterlesen (auf Seite 339) !!!
 
Da gibt es übrigens auch weitere Infos zum Hafengebiet usw.   :ddaumen:
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