ZitatAb dem kommenden 1. Januar 2009 ist es soweit: Die Internet-Provider sind verpflichtet, alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr zu speichern. Das Aufzeichnen aller Telefonverbindungen (Festnetz und mobil) findet bereits seit 1. Januar 2008 statt.
Ab Januar nächsten Jahres wird somit folgendes genau aufgezeichnet:
- die zugewiesene IP-Adresse (die Kennung des Computers),
- Beginn und Ende der Internet-Nutzung sowie die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung),
- bei elektronischer Post werden die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Absender und Empfänger gespeichert,
- ebenfalls erfasst werden die Daten der Internet-Telefonie.Festgehalten werden jeweils nur die Verbindungsdaten, nicht aber, welche Seiten im Internet besucht wurden und auch nicht die Inhalte von Gesprächen. Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Bei einem konkreten Verdacht haben Strafverfolger darauf Zugriff.
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